Terms and Conditions

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Produkte von Nam Cooking, Weihburggasse 16, 1010 Wien (nachfolgend Nam Cooking genannt). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn sie von Nam Cooking ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. 

1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Warenangebot

2.1 Unser Angebot ist den saisonalen bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten Produkte nicht verfügbar sein, behalten wir uns das Recht vor, diese durch gleichwertige Waren zu ersetzen. Solche Änderungen finden in Absprache mit dem Auftraggeber statt.

2.2 Alle Speisen können aufgrund produktionstechnischer Gegebenheiten Spuren von Allergenen, Nussschalen, Kernen und dergleichen enthalten.

3. Bestellung und Lieferung

3.1 Eine Auftragsbestätigung ist für den Auftraggeber sofort bindend, es gilt jeweils das zuletzt Angebotene. Erst mit schriftlicher Rückbestätigung durch den Auftragnehmer ist die Auftragserteilung für den Auftragnehmer verbindlich.

3.2 Um die Qualität der Speisen garantieren zu können, ist die endgültige Personenzahl 5 Werktage vor der Veranstaltung bekannt zu geben. Für Änderungen innerhalb von 5 Werktagen erlauben wir uns Alternativen zu servieren.

3.3 Zugesagte Termine werden von Nam Cooking nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art, wie z. B. Stromstörungen, entbinden uns von den übernommenen Pflichten.

3.4 Eventuelle Beanstandungen der Veranstaltung sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen 3 Tagen nach der Veranstaltung vom Kunden bekannt zu geben, da andernfalls die Leistung vom Kunden als akzeptiert gilt. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt Nam Cooking keinerlei Haftung.

3.5 Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten. Für Schäden die nachweislich durch das Verschulden von Nam Cooking entstanden sind, haftet auch Nam Cooking.

3.6. Änderungen des Veranstaltungsablaufes oder der Teilnehmerzahl können eine Anpassung des vereinbarten Preises zur Folge haben. Sobald das Veranstaltungsangebot bestätigt ist, gelten Änderungen nur dann als vereinbart, wenn diese Änderungen vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt sind. 

3.7. Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gewährleisten zu können, ist eine ehest mögliche Bekanntgabe der gewünschten Angebots-Veränderungen sowie der endgültigen Gästeanzahl erforderlich. Wenn schriftlich nicht anders vereinbart, ist die Gästeanzahl vom Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung verbindlich und schriftlich fixiert. 

3.8. Bei einer Veränderung der Gästezahl nach oben, wird der Auftragnehmer bei Bekanntgabe des Auftraggebers weniger als 7 Werktage vor der Veranstaltung nach bestem Wissen und Gewissen versuchen, den entsprechenden Mehrbedarf abzudecken. Eventuelle dadurch entstehende Mehrkosten z.B. aufgrund eines erhöhten Personalbedarfs, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Preise

4.1 Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtlichen Nebenabgaben.

4.2 Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit.

4.3 Die Angebotspreise gelten drei Monate ab Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser drei Monate ist Nam Cooking berechtigt, die Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 10% über dem Preis bei Vertragsschluss liegt.

4.4 Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht von Nam Cooking zu vertreten sind, so ist er berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen.

4.5 Die genannten Preise, insbesondere Pauschalpreise beziehen sich ausschließlich auf im Angebot angeführten Leistungen.

5. Stornobedingungen

5.1 Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierung bis 14 Werktage vor der Veranstaltung 20 Prozent des letztgültigen Anbotes in Rechnung gestellt.

5.2 Bei Stornierungen von 14 bis 5 Tage vor der Veranstaltung werden 70 Prozent des letztgültigen Anbotes in Rechnung gestellt.

5.3 Bei Stornierung unter 3 Tagen vor der Veranstaltung werden 100 Prozent des letztgültigen Anbotes in Rechnung gestellt.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Um eine ordnungsgemäße Umsetzung Ihrer Veranstaltung gewährleisten zu können, erlauben wir uns, Ihnen ein Akonto in der Höhe von 25 Prozent des letztgültigen Anbotes in Rechnung zu stellen. Nach Rechnungserhalt 14 Tage netto ohne Abzug.

6.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung oder Bemängelung zurückzuhalten. Der Aufraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

7. Versicherung

Allfällige Versicherungen hat der Veranstalter selbst abzuschließen.

8. Nutzung von Bildmaterial

Nam Cooking darf Fotos und Videos von Veranstaltungen zu Marketingzwecken verwenden, sofern keine ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde.

9. Datenschutz

Der Schutz und die Sicherheit der persönlichen Daten unserer Kunden sind uns wichtig. Alle personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften behandelt.

10. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen Nam Cooking und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das Handelsgericht Wien vereinbart. Nam Cooking ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.